REGELN FÜRS SEGELN

Unten aufgeführt, findet ihr die Regeln zum Segeln auf der Alster

§§ Die Regeln fürs Segeln !

1. Die Boote dürfen nur von Bootsführern mit einem gültigen NDR-Segelausweis ausgeliehen und gesegelt werden. Diesen erhält, wer sich vor einem der Bootswarte freigesegelt hat. (Bootswarte s.u.) Außerdem ist der Besitz eines offiziellen Segelscheins wünschenswert. Jedes Mitglied kann pro Woche vier Stunden Segeln ( 2 mal 2 Stunden, nicht zusammenhängend ) über unsere Internetseite www.bsg-alstersegeln.de reservieren. Darüber hinaus kann jedes Mitglied kurzfristig (frühestens 24 Stunden vorher) noch zusätzliche Zeiten dazu buchen. Dies gilt für die beiden Centaurn „ N-Joy“ und „ExtraDry“ und dem Kielzugvogel „ZAPP“.  Möchte man über seine zwei reservierten Stunden hinaus segeln, kehrt man zum Steg zurück und schaut, ob jemand anderes da ist, um das Boot zu übernehmen. Ist das nicht der Fall, kann man weiter segeln, schaut aber immer zur vollen Stunde am Steg vorbei.

2. Schlüssel für die Boote hängen in der Segelkiste. Einen eigenen Schlüssel für die Segelkiste gibt es über Torsten Ritter gegen einen Unkostenbeitrag von 6,00 €. Ansonsten kann der Schlüssel beim Pförtner Rothenbaum nach Legitimierung ausgeliehen werden.

3. In der Segelkiste liegen auch die Logbücher. Die Bootsführerausweise sind vor dem Segeln in die Kunststofftaschen der Logbücher zu deponieren. Jeder Bootsführer muss sich vor dem Lossegeln dort mit vollem Namen, Anzahl der Gäste und der Abfahrtzeit eintragen. Nach Rückkehr trägt man sich wieder aus, ggfls. vermerkt man in der Spalte Bemerkungen kleinere Mängel. Größere Mängel sind den Bootswarten sofort telefonisch und / oder per Mail zu melden (Eine Liste mit deren Namen und Rufnummern hängt in der Kiste.)

4. Gäste dürfen gerne mitgenommen werden. Pro Gast und Stunde müssen 2,00 € in unsere Clubkasse gezahlt werden. Deswegen immer die Zahl der Gäste im Logbuch vermerken. Die Abrechnung erfolgt immer zum Jahresende durch unseren Kassenwart Achim Lenhard. Minderjährige Kinder, Ehe-/Lebenspartner segeln umsonst mit.

5. Besonders wichtig! Vor dem Start sind Boot und Ausrüstung zu prüfen. Für an anderen Booten / Personen verursachte Schäden existiert eine Unfall – und Haftpflichtversicherung. Schäden an den eigenen Booten bitte sofort den zuständigen Bootswarten oder der Spartenleitung melden. Keine Angst, niemanden wird der Kopf abgerissen!

6. Normalbesatzung: zwei bzw. drei Segler ( je nach Bootstyp ). Ein Bootsführer ( siehe unter 1. ) muss immer mit an Bord sein! Pro Boot liegen ca. drei Schwimmwesten in der Segelkiste und stehen je nach Bedarf zur Verfügung. Nichtschwimmer müssen Schwimmwesten tragen. Ab einer Windstärke von => 4 Bft wird empfohlen eine Schwimmweste zu tragen. Auf den Booten dürfen nur Schuhe mit hellen und weichen Sohlen getragen werden, um unschöne Beschädigungen der Decks zu vermeiden.

7. Beim Kentern grundsätzlich beim Boot bleiben und auf Hilfe warten. Auf Grund der Kentergefahr sollten nur erfahrene Bootsführer bei stärkerem Wind die Schoten in den Klemmen belegen. Zur Hilfe eines über Bord gegangenen Mitseglers (m/w) ist es ratsam eine Leine mit einem Palstekknoten als Steighilfe vorbereitet zu haben. Die Leine kann an einer Klemme in der notwendigen Höhe belegt werden und hilft den Überbord gegangenen aktiv an seiner Rettung zu helfen.

8. Wenn nicht bereits der nächste Segler am Steg wartet, muss das Boot abgetakelt und sicher in der Box vertäut werden. Das ‚Boot sollte so verlassen werden, wie man es persönlich wünscht vorzufinden. Besonders bei den Centauren auch unter die Bodenbretter schauen und ggf. trocken legen. Bitte nicht vergessen: Austragen im Logbuch und den Bootsschlüssel wieder in die Segelkiste hängen!

9. Bei Nichtbeachtung der Regeln kann die Segelberechtigung durch den Vorstand entzogen werden!!

Übrigens: Auf der Alster gilt nach wie vor die abweichende Vorfahrtsregel: Rechts vor Links!

Der Vorstand der BSG-Segeln
Stand Juni 2021

Der Vorstand sind:
Torsten Ritter (Handy:  0170  / 562 77 62, Büro:  4156 7701, Privat: 04101 / 22689)
Achim Lenhard (Büro:  040 / 4156 4594, Handy:  0175  / 435 71 53)